Der Kinder- und Jugendschutz im Sportverein ist ein sehr wichtiges und ernstes Thema.  Vorfälle sexueller Gewalt kommen leider immer wieder vor. Auch andere Formen von Gewalt können angesichts des besonderen Verhältnisses zwischen Trainer*in und Sportler*in besonderem Maß auftreten.

Nachdem drei Verantwortliche bereits 2024 eine erste Schulung zu diesem Thema besucht hatten, traf sich April 2025 eine Gruppe interessierter Mitglieder, um sich über das Kinderschutzkonzept und dessen Umsetzung zu informieren. Aus dieser Runde haben dann Joachim Greiner (federführend), Laurin Hermann (Risikoanalyse), und Helge Sdahl (beratend) die Aufgabe übernommen, das Kinder und Jugendschutzkonzept zu erstellen, welches speziell auf die Belange des TSV Birkach zugeschnitten ist. Die erste Version wurde Anfang Januar 2026 dem Vorstand zur Prüfung übergeben und von diesem in vollem Umfang befürwortet.

Mit diesem Kinder- und Jugendschutzkonzept will der TSV Birkach seinen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern vermitteln, dass alle Mitglieder in allen Angeboten des Vereins ein sicheres Umfeld erleben können. D.h. unsere Angebote stellen einen Schutzort dar, den alle Teilnehmenden als einen Ort unbeschwerter Freizeit- und Sportaktivitäten empfinden können.

Der Kinder- und Jugendschutz wurde auf der Hauptversammlung 2026 im Rahmen einer Satzungsänderung in dieser manifestiert. Unser Handeln im Verein soll durch ein Wertleitbild und einen Verhaltenscodex bestimmt werden.

Die Umsetzung des Schutzkonzeptes ist ein stetiger Prozess. Wir prüfen fortlaufend, wie dieser sich entwickelt und passen ggf. das Konzept und die Abläufe darauf an. Wir wünschen uns einen konstruktiven Austausch und Umgang mit diesem wichtigen Thema mit allen Mitgliedern.

Wichtige Bestandteile des Schutzkonzepts sind:

  • Schutzbeauftragte: Unsere Schutzbeauftragten sind erste Ansprechpersonen, für unsere Vereinskinder und -Jugend, für Eltern und Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen. 
  • Sensibilisierungen sind Pflicht für alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen, sowie die Ehrenamtlichen, die im Sportbetrieb mit Minderjährigen arbeiten. Die Sensibilisierungen dienen einerseits der Schulung in Kinderschutzfragen, andererseits der Vorbereitung auf den Fall der Fälle. Die Trainings werden von uns selbst konzipiert oder in Zusammenarbeit mit der Württembergischen Sportjugend durchgeführt.
  • Führungszeugnis/Selbstverpflichtungserklärung/Verhaltenskodex: Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist ab Anfang 2026 für alle Trainer*innen und Betreuer*innen sowie Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich verpflichtend. Darüber hinaus muss eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben werden und der Verhaltenskodex unterzeichnet werden
  • Verhaltensregeln: Beim TSV Birkach gelten ab sofort verbindliche Verhaltensregeln für alle am Sportbetrieb Beteiligten. Es gibt Regeln für Kinder, für die Jugend, für die Eltern und für unsere Trainer*innen, Betreuer*innen und betroffenen Ehrenamtlichen. Diese sollen allen Beteiligten Sicherheit im Umgang miteinander und in den aus Kinderschutzsicht sensiblen Fragen geben.